Freitag, 12. März 2010

Das deutsche Reinheitsgebot

Jeder hat sicherlich schon mal vom deutschen Reinheitsgebot gehört. Es ist die älteste Lebensmittelverordnung der Welt. Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 als bayerisches Reinheitsgebot von Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Landständetag in Ingolstadt verkündet. Es besagt, dass zum Bierbrauen nur Gerstenmalz, Hopfen und Wasser verwendet werden darf. Diese Brauvorschrift wurde im Laufe der Zeit von den anderen deutschen Ländern übernommen und dann für ganz Deutschland verbindlich. Die Verwendung von Hefe wird im Reinheitsgebot nicht erwähnt, obwohl diese für den Brauprozess unabdingbar ist. Man nimmt an, dass die Hefe zu der Zeit noch gar nicht bekannt war.

Den Geburtstag des Reinheitsgebots feiern die deutschen Brauer alljährlich am 23. April mit zahlreichen Veranstaltungen und Festen im ganzen Land. Auch in vielen Kneipen wird dieser Tag des deutschen Bieres gefeiert. Natürlich werden auch wir im Bierhaus 100 diesen Tag feiern.

Hier geht´s zum Wortlaut des Reinheitsgebotes ...

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